Service

Kostenträger

Auch die Leistungen der Verhinderungspflege haben sich erhöht. Kann ihre private Pflegeperson vorübergehend, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub, ihre Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.612,- Euro pro Jahr.
Wichtig für Sie ist es zu wissen, dass die Wartezeit vor der Beantragung der Verhinderungspflege 6 Monate beträgt. Bei „Stundenweiser Leistungserbringung“ ist ebenfalls ein Abruf möglich.
In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.612,- Euro. Diese Betrag erhöht sich um 806,- Euro, wenn Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen haben. (50% Umwandlung aus nicht beanspruchter Kurzzeitpflege). Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 6 Wochen im Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei „Stundenweiser Inanspruchnahme“ der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich, nicht gekürzt.

Neben der tageweisen Abrechnung der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse auch anfallende Kosten, wenn die pflegende Person verhindert ist und vertreten werden muss. So z.B. wenn ein zweistündiger Arztbesuch ansteht. In solchen Fällen werden diese Kosten nur stundenweise abgerechnet.
Hierfür stehen dem Versicherten insgesamt 1.612,- EUR im Jahr zur Verfügung. Diese Betrag erhöht sich um 806,- Euro, wenn Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen haben. (50% Umwandlung aus nicht beanspruchter Kurzzeitpflege).
Unser Leistungsangebot besteht darin, dass unsere Mitarbeiter über ein vielfältiges Angebot zur stundenweisen Vertretung der pflegenden Person verfügen. Zudem können wir Ihnen sämtliche Antragsformalitäten abnehmen.

Service - Internet-Tipps

Informative Seiten rund um das Thema Pflege
www.bundesgesundheitsministerium.de

Service - Antragsformulare

Ohne Formulare geht es leider nicht!
Das Stellen formal korrekter Anträge ist für ältere, pflegebedürftige Menschen oftmals ein Problem. Sich im Dschungel der Paragraphen auszukennen ist nicht so einfach. Von den Anträgen hängt aber häufig die Finanzierung der zu erbringenden Leistung ab.
In der für Sie nicht leichten Situation können Sie sich auf uns verlassen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Sie rufen uns an und wir helfen bei der Antragstellung
2. Nachfolgende Formulare (im PDF-Format) können Sie ausdrucken, mit Ihren Daten füllen und als formlosen Antrag an die entsprechende Stelle schicken.
- Antrag auf SGB XI Leistungen
- Umstellung auf Sachleistung SGB XI
- Höherstufungsantrag
- Antrag auf Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht der Ärztekammer Nordrhein
3. Die meisten Pflegekassen stellen die Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Die Anträge können ausgedruckt und dann mit ihren Daten ausgefüllt werden. Die Antragsformulare können auch telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse angefordert werden.
Beispiele:
www.aok-gesundheitspartner.de
www.sbk.org


Service - weitere Dokumente

Unsere Leistungsmodule im Überblick (PDF-Datei)

Unsere Leistungen im Überblick

I.  Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratungsgespräche / Pflegepflichteinsätze bei Bezug von Pflegegeld

II.  Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37.1 SGB V)

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Ambulante Finalpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

III.  Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Unsere Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft sind je nach Bedarf und unabhängig von Ihrer Pflegesituation abrufbar.

IV.  Leistungen der Behandlungspflege (SGB V)

  • Vitalzeichenkontrolle
  • Injektionen
  • Wundversorgung / Dekubitusversorgung Verbandwechsel /auch Kompressionsverbände
  • An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medikamentenüberwachung / Med. Verabreichung
  • Pflege von Port-Systemen
  • Pflege von Zentralen Venenkathetern
  • Parenterale Ernährung / Infusionstherapie
  • Tracheostomaversorgung / Absaugen
  • Legen von Magensonden
  • Katheterisierung / Katheterpflege
  • Stomaversorgung
  • Einläufe, Klistiere

V.  Palliativpflege

VI.  Tagespflege

VII.  Beratungsangebot

  • Erstbesuche, bei denen der Hilfebedarf ermittelt und eine individuelle Pflegeplanung erstellt wird
  • Informationsgespräche über Kosten- und Finanzierungsfragen sowie die Nutzung aller Erstattungsmöglichkeiten
  • Pflegekurse für Angehörige: pflegeunterstützende Maßnahmen, Individuelle Pflegeschulungen für Angehörige

VIII.  Verhinderungspflege

  • stundenweise

IX.  Weitere Leistungen

  • Betreuungsangebot
  • Vermittlung von Fußpflege und Friseur
  • Wäschedienst
  • Einkaufsdienst
  • Mahlzeitenservice: wir kochen bei Ihnen zu Hause, oder vermitteln Ihnen einen Essensdienst
  • Brötchen- und Zeitungsservice
  • Im Bedarfsfall versorgen wir auch Ihre Haustiere
  • Feste für Patienten und Angehörige