Der Palliativausweis
Was ist ein Palliativausweis?
Der Ausweis ist für Patient:innen mit einer rasch fortschreitenden und unheilbaren Erkrankung gedacht, die aufgrund einer krisenhaften Entwicklung eine ärztliche Intervention benötigen. Er enthält bündig die notwendigen Informationen für den Notfalleinsatz.
Der Palliativausweis ist als Ergänzung zur Patientenverfügung gedacht.
Der Ausweis sollte gut auffindbar immer am gleichen Ort aufbewahrt werden, möglichst in unmittelbarer Nähe der Patient:innen. Alle in die Betreuung einbezogenen Personen sollten von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Kenntnis haben.
Warum ein Palliativausweis?
An- und Zugehörige rufen aus Angst, Verunsicherung oder Überforderung in kritischen Situationen oder auch in der Sterbephase nicht selten den Notarzt, der sich mit folgenden Schwierigkeiten konfrontiert sieht:
- Die Patient:innen sind nicht mehr entscheidungsfähig.
- Es gibt keine sicheren Informationen zu ihren Wünschen.
- Der akute Handlungsbedarf lässt keine Zeit eine ausführliche Patientenverfügung zu lesen.
In dieser Situation ermöglicht der Palliativausweis dem Notarzt sich schnell und umfassend zu informieren, um so seine Entscheidung entsprechend des im Ausweis festgelegten Willens zu treffen.
Ab wann gilt der Palliativausweis?
- So lange die Patient:innen den Willen bilden und äußern können, gilt der direkt ausgedrückte Wille der Patient:innen.
- Erst wenn sie das nicht mehr können, gilt der im Palliativausweis festgehaltene Wille.
- Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille der Patient:innen ist vom behandelnden Arzt zu beachten, sofern:
- – die in ihr getroffenen Aussagen auf die akute Situation zutreffen.
- – diese nicht mit den Gesetzen in Konflikt stehen.
- Der Palliativausweis ist vor allen Dingen für die Notfallsituation gedacht.
Wo erhält man den Palliativausweis?
Der "Palliativausweis für den Niederrhein" ist bei uns und beim "Palliativ Netzwerk Niederrhein" zu bekommen.
Der "Duisburger Palliativausweis" ist bei den Partnern, die auf der Rückseite des Flyers genannt sind, erhältlich.
Bitte beachten Sie:
Der Ausweis kann nur vom Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt ausgestellt werden. Ihr behandelnder Arzt hat den Palliativausweis in seiner Praxis, bzw. kann ihn bei den oben genannten Stellen anfordern.