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Die Pflege - 24 Stunden-Bereitschaft: 0179-5092333

Service - Aktuelle Mitteilung

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Angehörige,

sicherlich haben Sie in der Presse verfolgt, dass die so genannte Pflegereform eine Vielzahl von Neuerungen im Rahmen der Pflegeversicherung gebracht hat. Hiermit sind verschiedene Verbesserungen für Sie verbunden. Eine ganz wesentliche Neuerung für Sie ist, dass Ihre Sachleistungsbeträge in den nächsten Jahren in drei Schritten und ab dem Jahr 2015 dann regelmäßig dynamisch erhöht werden. Konkret heißt das für Sie, dass Sie künftig folgende Leistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten:
  Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Ab 01.07.2008 420,00 €    980,00 € 1470,00 €
Ab 01.01.2010 440,00 € 1040,00 € 1510,00 €
Ab 01.01.2012 450,00 € 1100,00 € 1550,00 €

Auch bei der Verhinderungspflege haben sich die Leistungen erhöht. Kann ihre private Pflegeperson vorübergehend, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub, ihre Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu 4 Wochen. Der Höchstbetrag liegt bei 1470,00 Euro pro Jahr.
Wichtig für Sie ist es zu wissen, dass die Wartezeit vor der Beantragung der Verhinderungspflege von bisher 12 auf 6 Monate verkürzt wurde.
„Bei Stundenweiser Leistungserbringung“ ist auch ein Abruf möglich.
In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1470,00 Euro. Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei Stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.“
Wir bieten Ihnen an, dieses für Sie kostenfreie Leistungsangebot zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt nach festgelegten Stundensätzen. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

Service - Antragsformulare

Ohne Formulare geht es leider nicht!

Das Stellen formal korrekter Anträge ist für ältere, pflegebedürftige Menschen oftmals ein Problem.
Sich im Dschungel der Paragraphen auszukennen ist nicht so einfach. Von den Anträgen hängt aber häufig die Finanzierung der erbrachten Leistung ab.
In der für Sie nicht leichten Situation können Sie sich auf uns verlassen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen
zur Verfügung:
1. Sie rufen uns an und wir helfen bei der Antragstellung
2. Nachfolgende Formulare (im PDF-Format) können Sie ausdrucken, mit Ihren Daten füllen und als formlosen Antrag an die entsprechende Stelle schicken:
- Antrag auf SGB XI Leistungen
- Umstellung auf Sachleistung SGB XI
- Höherstufungsantrag
- Antrag auf Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI

Um diese Anträge öffnen zu können benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat®-Reader
Falls Sie über keinen Acrobat®-Reader verfügen, können Sie sich diesen hier kostenlos herunterladen:
hier klicken zum Herunterladen

3. Die meisten Pflegekassen stellen die Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Die Anträge können ausgedruckt und dann mit ihren Daten gefüllt werden. Auch telefonisch können die Antragsformulare bei der zuständigen Pflegekasse angefordert werden.
Beispiele:
www.aok-gesundheitspartner.de
www.sbk.org

Service - weitere Dokumente

Unsere Leistungsmodule im Überblick (PDF-Datei)

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